Parlamentarisches Kontrollgremium
Ein besonderes Gremium
Das am 23. September 2015 gebildete Gremium hat folgende Funktion: Es übernimmt die Aufgaben des früheren G-10-Gremiums, nämlich die parlamentarische Kontrolle der Regierung bei Post- und Telekommunikationsüberwachung, und die Befugnisse des Ständigen Ausschusses zur Kontrolle des Verfassungsschutzes nach dem Landesverfassungsschutzgesetz. Damit soll die Kontrolle des Verfassungsschutzes effektiver werden. Das Gremium ist mit umfangreichen Kompetenzen wie beispielsweise einem Akteneinsichts-, Zutritts- und Befragungsrecht ausgestattet.