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Nutzungsbedingungen für die Mediathek

Der Landtag von Baden-Württemberg zeichnet die Plenarsitzungen sowie im Einzelfall öffentliche Sitzungen / Anhörungen von Ausschüssen und eigene Sonderveranstaltungen auf und stellt diese Videos in einer Mediathek zum Download zur Verfügung. Der Landtag von Baden-Württemberg besitzt die Nutzungsrechte an den angebotenen Aufzeichnungen. Heruntergeladene Videos können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt werden für:

•     Presseveröffentlichungen
•     Veröffentlichungen in Printmedien
•     Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
•     Online- und multimediale Veröffentlichungen.

Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig. Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der Bilder und / oder Töne, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Landtags von Baden-Württemberg erlaubt. Ebenso dürfen Bild und / oder Ton nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang wiedergegeben werden.

Eine Entstellung der Aufzeichnungen in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form durch konventionelle oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung.

Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt allein dem Nutzer. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

Bei Verwendung des Bild- oder Tonmaterials ist die Quelle "Landtag von Baden-Württemberg" anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen wie z.B. Internetauftritte. Die Pflicht zur Angabe darüber hinausgehender Informationen behält sich der Landtag von Baden-Württemberg vor.

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