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Untersuchungsausschuss

Die schärfste Waffe des Parlaments

Wenn der Verdacht aufkommt, dass Politiker sich falsch verhalten, ein bestimmter Vorgang von der Regierung nicht gut erklärt werden kann oder es Missstände in Regierung und Verwaltung gibt, können ein Viertel der Landtagsabgeordneten oder zwei Fraktionen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen. Er ist die schärfste Waffe des Parlaments um die Regierung zu kontrollieren. Der Untersuchungsausschuss kann gerichtsähnliche Befugnisse annehmen, so zum Beispiel die Zeugenvernehmung (gegebenenfalls unter Eid) oder die Einsichtnahme in Akten (vergleiche auch pdfArt. 35 der Landesverfassung).

Weitere Informationen

  • Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus/NSU BW II"
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