Petitionsausschuss
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern
Aufgabe dieses Ausschusses ist es, sich mit Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu befassen, die sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Der Petitionsausschuss darf – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen, sondern auch deren Zweckmäßigkeit.