In der Sitzung am 11. April 2024:
Petitionsausschuss befasst sich mit Einführung von verpflichtenden Reanimationsunterricht an Schulen
Stuttgart. Soll bundesweit verpflichtend Reanimationsunterricht in Schulen eingeführt werden? Mit einer Petition, die das fordert, hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 11. April 2024, befasst. Das hat der Vorsitzende, Thomas Marwein (Grüne), mitgeteilt. „Das Thema Reanimation ist sehr wichtig“, so Marwein. In Baden-Württemberg werde nicht nur in der Schule auf freiwilliger Basis sehr viel für eine gute Erste-Hilfe-Ausbildung getan. „Obwohl wir inhaltlich hinter der Petition stehen, haben wir sie einstimmig für erledigt erklärt“, fasste Marwein zusammen. „Trotzdem sollten wir alle in unseren Wahlkreisen Werbung für Erste-Hilfe-Auffrischungen machen“, appellierte der Vorsitzende.
Der Petent fordere mit seiner Eingabe die bundesweit verpflichtende Einführung von Reanimationsunterricht ab Klasse 7 bis zum Ende der Schulzeit im Umfang von jährlich zwei Unterrichtsstunden, erläuterte Marwein. Ziel sei, die Reanimationsquote durch Laien signifikant zu steigern. Marwein zufolge begründet der Petent seine Zielsetzung damit, dass in Deutschland jährlich über 70.000 Menschen in Folge eines Herz-Kreislaufstillstands sterben würden und dass dies die dritthäufigste Todesursache sei. Laut Petent könnten viele Leben gerettet werden, wenn jeder Mensch die Herzdruckmassage bereits in der Kindheit erlernt hätte und diese in kritischen Situationen einsetzen könnte. Überdies habe der Petent darauf verwiesen, dass der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz bereits 2014 eine flächendeckende Einführung von Reanimations-Unterricht in Schulen empfohlen hätte, diese Empfehlung aber nicht umgesetzt worden sei. Auch die WHO empfehle seit 2015 Unterricht in Wiederbelebung ab der 5. Klasse. Beispiele aus dem EU-Ausland würden zeigen, dass eine gesetzliche Verankerung der Ausbildung in Wiederbelebung für Schülerinnen und Schüler jährlich tausende Menschenleben rette.
In Baden-Württemberg enthielten die Bildungspläne der allgemein bildenden und der beruflichen Schulen bereits zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Themen „Erste Hilfe“ und „Herz-Lungen-Wiederbelebung“, gab Marwein die Antwort des Kultusministeriums wieder. So sollten etwa schon Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 über das Juniorhelferprogramm an Erste-Hilfe- und Unfallverhütungsmaßnahmen herangeführt werden. Im Bildungsplan der weiterführenden Schulen sei die Thematik unter anderem im Fach Biologie abgebildet, in der Sekundarstufe der Haupt-/Werkrealschule, der Realschule und der Gemeinschaftsschule im Fach „Alltagskultur“. Auch in den beruflichen Schulen seien zahlreiche Bezüge zum Bildungsplan gegeben. Überdies gebe es seit dem Jahr 2015 das Laienreanimationsprogramm „Löwen retten Leben“ (LRL), das in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Stiftung Deutsche Anästhesiologie angeboten werde. In Baden-Württemberg sind, so Marwein, auch alle weiteren Erste-Hilfe-Ausbildende Hilfsorganisationen wie Arbeitersamariterbund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Johanniter Unfallhilfe oder Malteser Hilfsdienst an LRL beteiligt. Bundesweit sei Baden-Württemberg das erste Bundesland, das in dieser Weise die Schulen bei der praktischen Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten bei der Laienreanimation unterstütze. Auch bestehe für Schulen die Möglichkeit, einen Schulsanitätsdienst einzurichten. „Die Ausführungen zeigen, dass wir in Baden-Württemberg qualitativ sehr gut aufgestellt sind und dass es auf freiwilliger Basis eine hohe Engagementbereitschaft gibt“, betonte Thomas Marwein abschließend.