Petitionen
Auch euer Recht: Eingaben an den Landtag
Bausachen, Justizangelegenheiten oder ausländerrechtliche Fragen – wer mit Entscheidungen von Ämtern und Behörden nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Petenten müssen ihr Anliegen schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung von dem Gremium überprüft werden soll. Die Eingabe muss außerdem mit Namen, Adresse und Unterschrift des Einsenders versehen sein. Der Petitionsausschuss bemüht sich dann, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären oder Lösungsvorschläge zu unterbreiten.