Ständiger Ausschuss
Rechtsfragen und Zwischenparlament
Während der Wahlperiode hat er die Aufgabe eines Fachausschusses für Verfassung- und Rechtsfragen sowie für Medienpolitik und Datenschutz. Als sogenanntes Zwischenparlament wahrt er nach Ablauf einer Wahlperiode oder nach einer vorzeitigen Landtagsauflösung bis zum Zusammentritt des neuen Landtags die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung.