Wahlprüfungsausschuss
Jeder Wahlberechtigte kann die Gültigkeit einer Landtagswahl anfechten. Über solche Einsprüche entscheidet der Landtag. Dessen Entscheidung wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
Jeder Wahlberechtigte kann die Gültigkeit einer Landtagswahl anfechten. Über solche Einsprüche entscheidet der Landtag. Dessen Entscheidung wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.