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15/2023 - 27. Januar 2023, 15:14 Uhr
Ständiger Ausschuss berät über Einbürgerungen

Über 120.000 Menschen wurden in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg eingebürgert

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Januar 2023, mit der Entwicklung der Einbürgerungszahlen in Baden-Württemberg befasst. „Aus den Daten des Statistischen Landesamts geht hervor, dass die Zahl der Einbürgerungen im Zeitraum von 2015 bis 2021 nahezu unverändert geblieben ist“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf. Demnach wurden im Jahr 2015 17.546 Personen im Südwesten eingebürgert. Nach einigen Schwankungen zwischen rund 16.000 und 18.200 Personen in den darauffolgenden Jahren betrug die Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2021 wieder 17.304 Personen.

Nach Angaben Wolfs wurden von 2015 bis 2021 insgesamt 122.280 Personen in Baden-Württemberg eingebürgert. Mit Abstand am häufigsten wurden türkische Staatsangehörige (21.755) eingebürgert, gefolgt von Personen aus dem Kosovo (9.094) und Rumänien (6.858). Am wenigsten wurden Personen aus Libyen (104) und dem Jemen (100) eingebürgert. In den Jahren 2015 bis 2021 haben zwischen 56 Prozent und 66 Prozent der Eingebürgerten in Baden-Württemberg ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten bzw. die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten, berichtete Guido Wolf. 

Auf besonderes Interesse sei in der Ausschusssitzung die Frage gestoßen, warum die Zahl der Einbürgerungen in Baden-Württemberg von 2015 bis 2021 jeweils etwas niedriger war als im bundesweiten Schnitt. So habe die Quote zum Beispiel im Jahr 2021 im bundesweiten Schnitt bei 1,17 gelegen und in Baden-Württemberg bei 0,97. Fraktionsübergreifend hätten Abgeordnete auch mit Blick auf den Fachkräftemangel nach Gründen dafür gefragt. Das Innenministerium habe in der Sitzung mitgeteilt, dass dies nicht an einem sinkenden Interesse an Einbürgerungen, der Attraktivität des Landes Baden-Württemberg oder geringeren Anstrengungen der Behörden liege. Vielmehr sei dies auf andere Gründe zurückzuführen. So sei die Zahl der zugezogenen ausländischen Personen in den Jahren 2015 und 2016, darunter überwiegend Flüchtlinge, zwar sehr hoch gewesen, allerdings sei die Einbürgerung aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer gar nicht möglich gewesen. Dies habe Auswirkungen auf die Quote. Das Ministerium habe ausgeführt, dass es aus Sicht der Landesregierung kein schlechtes Signal sei, dass Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich nicht den ersten Platz einnehme. Aktuell gebe es eine sehr große Nachfrage nach Einbürgerungen in Baden-Württemberg. 

Guido Wolf zufolge fragten Abgeordnete zudem nach den Gründen für Ablehnungen von Einbürgerungen. Die Ministeriumsmitarbeiterin habe erklärt, dass es dafür eine ganze Reihe von Gründen gebe könne, zum Beispiel Sicherheitsbedenken, kein glaubhaftes Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung oder fehlende gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen, z.B. keine ausreichenden Sprachkenntnisse. Statistisch würden die Ablehnungsgründe jedoch nicht erfasst. 

Ebenfalls sei in der Sitzung die Dauer von Einbürgerungsverfahren thematisiert worden. So betrage das Verfahren für EU-Staatsangehörige im Schnitt sechs Monate, für Staatsangehörige aus Drittstaaten im Schnitt bis zu zwei Jahre. Abhängig sei die Dauer der Verfahren von zahlreichen Faktoren wie die Prüfung der Identität und von Dokumenten, die Einbindung der Sicherheitsbehörden oder die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat, sagte der Ausschussvorsitzende. 
 

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